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Datenschutzrechtliche Klausel für Fernwartungsverträge

1. Gegenstand des Vertrags

Dieser Vertrag umfaßt folgende, vom Auftragnehmer durchzuführende Fernwartungsarbeiten:

Hinweis: Hier sind Art und Umfang der durchzuführenden
Fernwartungsarbeiten, die davon betroffenen EDV-Systeme und Daten genau zu beschreiben.

2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Fernwartungsarbeiten nur auf Weisung des Auftraggebers von hierzu autorisierten Mitarbeitern ordnungsgemäß durchführen zu lassen. Diese autorisierten Mitarbeiter teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit.

(2) Der Auftragnehmer läßt Fernwartungsarbeiten nur von solchen Personen durchführen, die auf das Datengeheimnis (§ 5 Bundesdatenschutzgesetz bzw. § 6 Landesdatenschutzgesetz) verpflichtet sind.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Fernwartung in sensiblen Bereichen, beispielsweise bei Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen, nur festangestellte Mitarbeiter für Fernwartungsarbeiten einzusetzen, die nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet sind.

3. Unterauftragsverhältnisse

Die Einschaltung eines Subunternehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Auftraggeber.

4. Zweckbindung

Personenbezogene Daten, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags bekannt werden, darf der Auftragnehmer nur für Zwecke der Fernwartung verwenden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist dem Auftragnehmer untersagt.

5. Kontrollrecht des Auftraggebers

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Recht ein, die Ordnungsmäßigkeit der Fernwartungsarbeiten zu kontrollieren. Dazu gestattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber insbesondere, alle für die Erfüllung dieses Vertrags relevanten Räume, DV-Anlagen und Betriebsabläufe während den betriebsüblichen Zeiten zu überprüfen. Der Auftraggeber kann sich hierzu Dritter bedienen.

6. Technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen


(1) Der Aufbau der Fernwartungsverbindung darf nur durch den Auftraggeber erfolgen; Fernwartungsarbeiten dürfen nur mit seiner Zustimmung begonnen werden.

(2) Fernwartungsarbeiten dürfen nur begonnen werden, wenn sich das Fernwartungspersonal mit Benutzerkennung und Paßwort angemeldet hat.

(3) Der Auftraggeber protokolliert die Fernwartungsaktivitäten des Auftragnehmers mit Datum, Uhrzeit und Benutzerkennung automatisch, überprüft die Protokolle und bewahrt die Protokolle für ein Jahr auf.

(4) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer nur die Zugriffsrechte ein, die dieser zur Durchführung der Fernwartungsarbeiten tatsächlich benötigt. Er stellt sicher, daß der Auftragnehmer nur insoweit auf gespeicherte personenbezogene Daten zugreifen kann, als dies zur Durchführung der Fernwartungsarbeiten unerläßlich notwendig ist.

(5) Der Auftragnehmer darf von den ihm eingeräumten Zugriffsrechten nur in dem für die Durchführung der Fernwartungsarbeiten unerläßlich notwendigen Umfang Gebrauch machen.

(6) Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten im Wege eines Filetransfers oder Downloads für Zwecke der Fehleranalyse und -behebung nur dann vom DV-System des Auftraggebers abziehen und auf sein eigenes kopieren, wenn er dafür zuvor die schriftliche Erlaubnis des Auftraggebers eingeholt hat.

(7) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Fernwartungsarbeiten von einem Kontrollbildschirm aus zu verfolgen und jederzeit abzubrechen. Soweit der Auftragnehmer daran mitwirken muß, gewährleistet er, daß dies möglich ist.

(8) Der Auftragnehmer muß personenbezogene Daten, die er bei der Fernwartung erhalten hat, unverzüglich löschen oder dem Auftraggeber zurückgeben, wenn sie für die Durchführung der Fernwartungsarbeiten nicht mehr erforderlich sind. Etwaige dem Auftragnehmer übergebene Papierausdrucke mit personenbezogenen Daten muß der Auftragnehmer nach Abschluß der Fernwartungsarbeiten unverzüglich zurückgeben.

7. Kündigung

Der Auftraggeber ist zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn der Auftragnehmer trotz schriftlicher Aufforderung seine Leistungen nach Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt oder seine Pflichten nach Nrn. 2 bis 6 dieses Vertrags verletzt.

Egal ob in unserer Service-Werkstatt, bei Ihnen zuhause oder per Fernwartung - Wir beheben das Problem schnell und unkompliziert für Sie.

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